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Wie Groß darf man sein???(Auf der Rücksitzbank)

Verfasst: 07 Mai 2005, 04:32
von 3000gt
Meine Frage ist gibt es beim GT auch eine Maximale größe wo man haben darf das man auf der Rücksitzbank mitfahren darf??? :?: :roll:


Weil eine Kumpel hat ein Hyndai Coupe und da ist die maximal größe 1,70m wo man haben darf das man hinten mitfahren darf!!! :!:

Wenn man doch mitfährt und ist über 1,70m und die Polizei hält dich auf gibt es für den Fahrer 1Punkt und 60€ Strafe!!!! #-o

Rücksitzbelegung

Verfasst: 07 Mai 2005, 05:09
von mitsublue
Hallo 3000gt und andere Schwiegermuttertransporteure,

diese Größenbeschränkung hinten hat (so viel ich weiß) z.B. auch der Audi TT.

GT
Bei mir steht im Schein unter 12:

Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots. 004.

D. h. es gibt keine nominelle Größenbeschränkung.
Allerdings gibt es da noch so einen „Gummi - §":

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) 1 Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden

...und außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden.

P.S. 004 (!) ...da wiehert der Amtsschimmel :roll:

Gruß
mitsublue

Re: Rücksitzbelegung

Verfasst: 07 Mai 2005, 15:17
von 3000 GT
mitsublue hat geschrieben: § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) 1 Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden

...und außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
Das muss man sich dann wahrscheinlich so vorstellen:

Bild

Grüße Thomas

P.S. Im Kofferraum sollte natürlich die Haushaltswaage nicht fehlen :wink:

Verfasst: 08 Mai 2005, 09:54
von luki01
Bei mir gabs beim Mitsu Eclipse so eine auflage.
War glaube ich sogar auf nur 160cm beschränkt.


Cu
Luki