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Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 22 Aug 2011, 22:40
von Terranigma
Daniel hat geschrieben:Deswegen ist aber der Scheinwerfer immer noch nicht für Gasentladungslampen freigegeben. ;) Es bringt leider nichts, wenn auf alles ein E-Prüfzeichen ist, wenn die D... Kennzeichnung (DC: Xenon-Abblendlicht, DR: Xenon-Fernlicht, DC/R: Bi-Xenon) für Xenonlampen auf dem Scheinwerfer fehlt.
Ja da haste leider recht.. ganz vergessen mit der Scheinwerfer Vorgabe... Aber ich denke das unsere Linsenscheinwerfer mit meiner vorgeschlagenen Nachrüstung dann gut geeignet sind, auch wenn diese dann nur zu 99% "legal" sind, dürften die anderen erledigten Umbauten eigentlich dann bei einer Kontrolle keine Probleme mehr ergeben.
Natürlich muss das Licht in allem anschließend auf die richtige und vor allem für ALLE sichere Funktion geprüft und ggf. bescheinigt werden. Wenn dann noch die fehlende Herstellerfreigabe das eigentliche Problem darstellt werden ich einen großen Haufen darauf machen ;-)
Denn wenn ALLES passt und vor allem sicher ist, funktioniert und sogar noch Vorteile bringt, weiß ich nicht warum eine fehlende Bezeichnung das noch versauen sollte...

Wegen dem Nachrüstsatz gucke ich die Tage noch nach, hab den link grade verloren ](*,) Aber der Heller-Satz ist natürlich wie zu erwarten, überteuert...

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 24 Aug 2011, 23:10
von Terranigma

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 25 Aug 2011, 11:01
von sbrunthaler
Mich würde interessieren, wie das funktioniert.
Ein Neigungssensor kann's nicht sein, denn manchmal fährt man ja bergauf oder bergab.
Ein Sensor für den Federweg oder gar die Federweg-Differenz vorne/hinten ist nicht erkennbar.
Möglich wäre noch eine Ultraschall- oder Laser-Abstandsmessung zur Strassenoberfläche hinten, versehen mit einer entsprechenden Kalibrierungs- und Filter-Logik im Steuergerät, die kurzfristige Schwankungen rausfiltert.

Mysteriös.

Grüsse,
Stefan B.

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 26 Aug 2011, 13:43
von Mister Eff
Danke für den link Terranigma!
die gebrauchsanleitung is da in englisch, aber ich denk mal das bekommen die schon hin

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 01 Sep 2011, 14:41
von Terranigma
Mister Eff hat geschrieben:Danke für den link Terranigma!
die gebrauchsanleitung is da in englisch, aber ich denk mal das bekommen die schon hin
Schon was zu berichten? Habs erstmal nach hinten geschoben, wegen anderer Umbau Maßnahmen...

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 26 Nov 2011, 10:27
von Neumi
Interessantes Thema.
@Mister Eff: Kannst du den Link mal von Hella senden?

Und hat es nun schon jemand versucht das ganze legal zu verbauen?

Der Neumi

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 26 Nov 2011, 10:35
von Terranigma
Neumi hat geschrieben:Interessantes Thema.
@Mister Eff: Kannst du den Link mal von Hella senden?

Und hat es nun schon jemand versucht das ganze legal zu verbauen?

Der Neumi

http://www.google.de/cse?q=Hella%20ALRW ... lla%20ALWR

O:)

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 26 Nov 2011, 11:09
von Neumi
Oh danke ^^ So geht es auch. Hab gerad nur bei Hella geschaut aber da gibt es gerade irgendwelche Server Probleme.

Also soweit mal zusammengefasst:
Scheinwerfer Waschanlage vorhanden,
ALWR kann man mit ABE nachrüsten,
DE Scheinwerfer auch vorhanden.

Und jetzt scheitert das nur daran, das die nicht für Xenon zugelassen worden sind? ](*,)
Könnte man da nicht ein Zertifikat von Mitsubishi direkt bekommen? Oder habe ich da eine utopisch blöde Idee?

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 26 Nov 2011, 11:35
von Interceptor
Mitsubishi Japan direkt? Vermutlich nicht. Ansonsten kannst Du ja mal gerne bei MMC-Deutschland in Trebur, Abt. Homologation nachfragen - aber vermutlich wirst Du dort keine befriedigende Antwort erhalten (meist verweisen die Leute dort auf den örtlichen Mitsubishi-Händler in Deiner Umgebung .... das war früher noch ganz anders :-( )

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 26 Nov 2011, 14:01
von Terranigma
Da der Scheinwerfer nunmal nur für die normalen Leuchtmittel gemacht ist, scheitert es leider wirklich daran (offiziell)

Meiner Meinung nach:
Wenn Waschanlage und ALWR vorhanden ist > OK

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 26 Nov 2011, 14:40
von mitsublue
Bevor hier das ganze noch x mal diskutiert wird:

Der wichtigste Punkt ist: Die typgeprüften Scheinwerfer (Halogen) sind nicht für Xenon-Leuchtmittel vorgesehen. Das Leuchtmittel gehört jedoch zur Typprüfung. Durch ein anderes Leuchtmittel verliert der Scheinwerfer seine Zulassung, damit hat es sich leider schon – illegal.

Ob das DE –Scheinwerfer sind oder sonstige Bauart ist bürokratisch gesehen unerheblich, ebenso die vorhandene Scheinwerferreinigung oder Leuchtweitenregelung (wobei die bei Xenon automatisch sein müsste).
Davon abgesehen passt das Xenon-Leuchtmittel gut zu unseren Scheinwerfern der Gen. 2.,
d. h. korrekte Hell-Dunkelgrenze, kaum Streulicht, keine übermäßige Blendung. Technisch sehe ich also an sich keine Probleme, aber die §§ ....

Das angesprochene Hella-Schreiben bezieht sich auf ältere Fahrzeuge / Scheinwerfer mit Umbau vor 2000, hier kann ausnahmsweise auf die Scheinwerferreinigung verzichtet werden. Aber Hella geht natürlich davon aus, das es Scheinwerfer in typgeprüfter Xenon - Bauart sind (auch lt. E-Zeichen etc.). Und das sind sie bei uns leider nicht, s. o. …..

Falls trotzdem TÜV und Co. keine Probleme machen (kommt vor) – Glück gehabt.

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 02 Jan 2012, 19:13
von Neumi
Offizielle Mitteilung von Mitsubishi:
Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass e
in Nachrüsten von Xenon-Licht in einen Serienhalogenscheinwerfer nicht erlaubt ist.

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme, die TÜV geprüft sind und ein Gutachten haben, nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Reglung R48 und § 50 STVO, Absatz 10). Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon) mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine nicht typgeprüfte oder gegen eine Lichtquelle die nicht für die Bauart genehmigt ist, ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

Bei Messungen im Lichtlabor wurde festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und danach mit einer Xenon-Lichtquelle betreiben wird, in keiner Weise mehr dem ursprünglichen berechneten Werten entspricht.

Wir bedauern dass wir Ihnen keine andere Auskunft geben können.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Thomas Merkel i. A. Harry Büse


Teile & Service-Team

MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH
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Geschäftsführer / Managing Director: Hiroshi Taguchi

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 02 Jan 2012, 22:58
von Terranigma
Genau so war / ist es uns allen ja bekannt... leider