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Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 02 Jun 2009, 19:43
von j_3000gt_sl
Hallo

konnte nirgends richtige Infos darüber finden, wie es eigentlich mit der Eintragung von Halbschalensitzen aussieht??
Vor allem in der Schweiz. Könnte ich mir z.B. Corbeau Halbschalensitze von 3sx bestellen und diese einbauen
ohne jegliches Gutachten und ohne einzutragen? Wäre dies erlaubt??

http://www.3sx.com/store/comersus_viewI ... duct=25140

MFG Martin

Re: Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 02 Jun 2009, 19:49
von Tiberius
Nö ohne ABE geht da keiner. Nimm Recaros oder Sparcos da kriegste eine ABE mit.

Re: Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 02 Jun 2009, 19:52
von j_3000gt_sl
ok.... das war mal eine klare antwort :-)

Re: Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 02 Jun 2009, 19:54
von j_3000gt_sl
habe drum schon paar mal gehört, dass man nur die Vollschalensitze eintragen müsste.
Halbschalensitze welche klappbar sind, müsse man nicht eintragen........ hmm..... höre und lese
immer wieder anderes....

Re: Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 02 Jun 2009, 20:07
von Detonator
soweit ich weiß sind die Halbschalensitze eintragungsfrei!!
Allerdings braucht die Sitzkonsole eine ABE oder muss per Einzelabnahme eingetragen werden.

Re: Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 08 Jun 2009, 19:39
von 96'Stealth
Also Halbschalensitze brauchen in der Schweiz keine Gutachten Aber die Gurthalterungen müssen geprüft sein. Da die gurthalter am sitz befestigt sind muss man bei einem wechsel die neuen Konsolen/Gurtmontage Prüfen lassen = DTC gutachten machen lassen was sehr teuer ist, soweit ich weiss um 800.- :shock:

Gruss Lukas

Re: Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 08 Jun 2009, 20:09
von Tiberius
j_3000gt_sl hat geschrieben:habe drum schon paar mal gehört, dass man nur die Vollschalensitze eintragen müsste.
Halbschalensitze welche klappbar sind, müsse man nicht eintragen........ hmm..... höre und lese
immer wieder anderes....

Also das mit dem klappbar ist nur bei Autos mit Rücksitzen der Fall. Wenn es nur ein 2-Sitzer ist oder man die Rücksitze entfernt und die Papiere ändern lässt brauch man keine klappbare Konsole.
Dann kann man übrigens auch Vollschalen mit Gutachten per Einzelabnahme eintragen lassen allerdings sind bei vielen Vollschalen dann Hosenträgergurte Vorraussetzung da die Gürtführung von Seriengurten bei Vollschalen nicht gegeben ist.
Am besten mit den Sitzen der Wahl beim freundlichen TÜV'er vorstellig werden und den Fragen ob das OK geht, bei Sitzen und Sitz/Gurt Kombinationen kommts nur drauf an was der Prüfer sagt.

Re: Halbschalensitze eintragungsfrei?

Verfasst: 14 Jun 2009, 19:30
von 96'Stealth
Vermutlich wenn man den GT al 2 sitzer einträgt kann man auch Vollschalensitze einbauen allerdings das Gurthalter-Problem bleibt an einem DTC Gutachten kommt man nicht vorbei, in der Schweiz.
Dann ist alles möglich wenn man das nötige geld hat für die Prüfverfahren und gutachten!