BBS stellt Insolvenzantrag
Verfasst: 06 Feb 2007, 17:29
Feb 06, 2007 (15:16:27)
DGAP-Ad-hoc:
BBS Kraftfahrzeugtechnik AG <DE0005196232>
BBS Kraftfahrzeugtechnik AG / Insolvenz
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die BBS Kraftfahrzeugtechnik AG, Schiltach, hat am späten Abend gegen 23.00
Uhr des 02. Februar 2007 Insolvenzantrag gestellt. Obwohl zum Zeitpunkt der
Antragstellung noch aussichtsreiche Verhandlungen zur Wiederherstellung der
Zahlungsfähigkeit des Unternehmens geführt wurden, war Grund für die
Antragstellung, dass die Gesellschaft in ernsthafte
Liquiditätsschwierigkeiten geraten war und das Ende der Antragsfrist nach §
92 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Ablauf stand. Zuletzt zeichnete sich
eine Lösung für die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des
Unternehmens ab, die von den Großkunden des Unternehmens getragen werden
sollte. Die Zusagen der Großkunden, die erforderliche Liquidität durch
größere Vorfälligkeits-Zahlungen bereitzustellen, wurden auch erteilt. Die
Umsetzung des Konzepts scheiterte aber in der Nacht zum 06.02.2007 am
Widerstand einer der beteiligten Banken, obwohl die Gesellschaft den
finanzierenden Banken zum Zwecke der Fortsetzung der Finanzierung
Sicherheiten eingeräumt hatte. Eine Auffanglösung unter Ausklammerung
der betreffenden Bank kam im Laufe des 06.02.2007 nicht mehr zustande.
Kontakt BBS Kraftfahrzeugtechnik AG: Heike Moser, T 07836-52-1287
DGAP-Ad-hoc:
BBS Kraftfahrzeugtechnik AG <DE0005196232>
BBS Kraftfahrzeugtechnik AG / Insolvenz
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die BBS Kraftfahrzeugtechnik AG, Schiltach, hat am späten Abend gegen 23.00
Uhr des 02. Februar 2007 Insolvenzantrag gestellt. Obwohl zum Zeitpunkt der
Antragstellung noch aussichtsreiche Verhandlungen zur Wiederherstellung der
Zahlungsfähigkeit des Unternehmens geführt wurden, war Grund für die
Antragstellung, dass die Gesellschaft in ernsthafte
Liquiditätsschwierigkeiten geraten war und das Ende der Antragsfrist nach §
92 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Ablauf stand. Zuletzt zeichnete sich
eine Lösung für die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des
Unternehmens ab, die von den Großkunden des Unternehmens getragen werden
sollte. Die Zusagen der Großkunden, die erforderliche Liquidität durch
größere Vorfälligkeits-Zahlungen bereitzustellen, wurden auch erteilt. Die
Umsetzung des Konzepts scheiterte aber in der Nacht zum 06.02.2007 am
Widerstand einer der beteiligten Banken, obwohl die Gesellschaft den
finanzierenden Banken zum Zwecke der Fortsetzung der Finanzierung
Sicherheiten eingeräumt hatte. Eine Auffanglösung unter Ausklammerung
der betreffenden Bank kam im Laufe des 06.02.2007 nicht mehr zustande.
Kontakt BBS Kraftfahrzeugtechnik AG: Heike Moser, T 07836-52-1287