Farbe weschel muss ich anmelden an zullasungstelle???
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- nikos3000gt
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Farbe weschel muss ich anmelden an zullasungstelle???
Ich wurde mein auto im August neu lackieren lassen....muss ich das anmelden????
Danke.
Danke.
Hallo Manfred,
bist du dir da wirklich sicher, denn in den neuen Fahrzeugzulasungen wird die Farbe nicht verschlüsselt abgelegt ... ich sehe unter dem Punkt "R" (Farbe des Fahrzeugs) eindeutig "ROT"
Gruß Thomas, der als Polizist im Falle eines BLAUEN GT mit der Farbangabe ROT in den Papieren durchaus sehr genau hinsehen würde!
bist du dir da wirklich sicher, denn in den neuen Fahrzeugzulasungen wird die Farbe nicht verschlüsselt abgelegt ... ich sehe unter dem Punkt "R" (Farbe des Fahrzeugs) eindeutig "ROT"
Gruß Thomas, der als Polizist im Falle eines BLAUEN GT mit der Farbangabe ROT in den Papieren durchaus sehr genau hinsehen würde!
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- Registriert: 12 Mai 2003, 21:48
- Wohnort: Tornesch (Schleswig-Holstein)
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Die Farbe wird als statistischer Wert erfasst. es wird auch nur der Farbton angegeben und nicht die genaue Farbkombination. Silber metallic in hell und dunkel hat die gleiche Nummer.
Codes siehe:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... 5_2005.pdf
In der StVZO sind nur die Eintragungspflichten aufgeführt, die Farbe kommt da nicht vor.
Gruß
Manfred
Codes siehe:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... 5_2005.pdf
In der StVZO sind nur die Eintragungspflichten aufgeführt, die Farbe kommt da nicht vor.
Gruß
Manfred
Servus Manfred,MaGu hat geschrieben:In der StVZO sind nur die Eintragungspflichten aufgeführt, die Farbe kommt da nicht vor.
kann ja sein, dass ich mich irre ... aber hier steht es doch "schwarz auf weiß":
StVZO - B. Fahrzeuge
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung
(1) Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden.
Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer und, wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen gemeldet worden sind. Kommt der nach Satz 3 Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtungen den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.
Will nicht pingelich gelten, aber viel Interpretationsspielraum gibt dieser Absatz eben nicht her ... die Farbe ist nunmal nicht nur im Klartext in den Papieren verankert.
Gruß Thomas, der ja nur die Auslegungen der StVZO nicht kennt
also meiner ist gelb war mal weiss in den papieren steht auch der farbcode für weiss als ich ihn angemeldet habe war er schon gelb und das hat keinen im strassenverkehrsamt gestört also ich weiss nicht warum es pflicht sein sollte das einzutragen lackier dein auto um und fahr weiter wird sich keiner dran stören.
jassou
jassou
@Kevin:
Sehe ich auch so ... Manfred hat ja vom Prinzip her recht ... nur wie ist der Gesetzesauszug zu verstehen?
@Sven:
Lt. Gesetzesauszug ist es deine Pflicht auf die Veränderung hinzuweisen ... keine Angst, fuhr auch mit AP-Federn und Auspuffanlage herum und keinen hatte es gestört (insb. mein früheres AH nicht ) ... bis ich eben die ganzen Veränderugnen eintragen lassen habe (abgenommen wurden sie alle, nur keiner ließ es nachtragen ).
Im Falle einer Kontrolle und einer damit verbundenen Feststellung der Veränderung/en (ist bei Farbe relativ einfach) hätte es Probleme geben können.
@Niko:
Hast PN
Gruß Thomas, der nicht pingelich ist
Sehe ich auch so ... Manfred hat ja vom Prinzip her recht ... nur wie ist der Gesetzesauszug zu verstehen?
@Sven:
Lt. Gesetzesauszug ist es deine Pflicht auf die Veränderung hinzuweisen ... keine Angst, fuhr auch mit AP-Federn und Auspuffanlage herum und keinen hatte es gestört (insb. mein früheres AH nicht ) ... bis ich eben die ganzen Veränderugnen eintragen lassen habe (abgenommen wurden sie alle, nur keiner ließ es nachtragen ).
Im Falle einer Kontrolle und einer damit verbundenen Feststellung der Veränderung/en (ist bei Farbe relativ einfach) hätte es Probleme geben können.
@Niko:
Hast PN
Gruß Thomas, der nicht pingelich ist
Naja.... Vom Gesetzestext her müsste man als (armer) Polizist vieles verfolgen. Ich glaube aber nicht, dass sich da jemals einer dran aufhängt. Wenn würde es 15 Euro kosten. Da gibts aber zusätzlich zum Gesetzestext der StVZO noch "innerdienstliche Schreiben", was geahndet werden darf und was nicht.
Thema Zulassung des Fahrzeuges mit anderer Farbe: ich habe noch nie einen bei der Zulassungsstelle erlebt, der die Papiere mit dem Auto verglichen hat. Die haben ja meist schon Probleme sich zur "Theke" zu bewegen.
Thema Zulassung des Fahrzeuges mit anderer Farbe: ich habe noch nie einen bei der Zulassungsstelle erlebt, der die Papiere mit dem Auto verglichen hat. Die haben ja meist schon Probleme sich zur "Theke" zu bewegen.
Servus Jens,JJ hat geschrieben:Naja.... Vom Gesetzestext her müsste man als (armer) Polizist vieles verfolgen. Ich glaube aber nicht, dass sich da jemals einer dran aufhängt. Wenn würde es 15 Euro kosten. Da gibts aber zusätzlich zum Gesetzestext der StVZO noch "innerdienstliche Schreiben", was geahndet werden darf und was nicht.
Thema Zulassung des Fahrzeuges mit anderer Farbe: ich habe noch nie einen bei der Zulassungsstelle erlebt, der die Papiere mit dem Auto verglichen hat. Die haben ja meist schon Probleme sich zur "Theke" zu bewegen.
doch es gibt einen!
Als ich meine Reifen-/Felgenkombination eintragen lassen wollte, rief mich der nette Herr von der Zulassungsstelle an und wies mich darauf hin, dass beim TÜV-Gutachten wohl ein Fehler unterlaufen sein musste ... denn die Mail an mein AH enthielt die Größenangabe 245/45ZR18 (wie es auch montiert und abgenommen wurde), das TÜV-Gutachten enthielt 245/40ZR18 wie es bereits eingetragen war ... das Gutachten machte somit keinen Sinn und daher hatte er sich bei mir nochmals gemeldet => SUPER JOB GEMACHT !!!
Er hat sich dann selbständig mit dem TÜV auseinander gesetzt, um die 245/45ZR18 völlig unbürokratisch eintragen zu können => RESPEKT !!!
Auf der Mail stand zwar, dass mich das AH bei Problemen sofort anrufen soll damit ich mich mit dem Amtsleiter in Verbindung setzen kann ... das war sicher nicht der Auslöser
Gruß Thomas
PS: Ob es zu den internen Schreiben der Polizei nähere Infos gibt