Ja da haste leider recht.. ganz vergessen mit der Scheinwerfer Vorgabe... Aber ich denke das unsere Linsenscheinwerfer mit meiner vorgeschlagenen Nachrüstung dann gut geeignet sind, auch wenn diese dann nur zu 99% "legal" sind, dürften die anderen erledigten Umbauten eigentlich dann bei einer Kontrolle keine Probleme mehr ergeben.Daniel hat geschrieben:Deswegen ist aber der Scheinwerfer immer noch nicht für Gasentladungslampen freigegeben. Es bringt leider nichts, wenn auf alles ein E-Prüfzeichen ist, wenn die D... Kennzeichnung (DC: Xenon-Abblendlicht, DR: Xenon-Fernlicht, DC/R: Bi-Xenon) für Xenonlampen auf dem Scheinwerfer fehlt.
Natürlich muss das Licht in allem anschließend auf die richtige und vor allem für ALLE sichere Funktion geprüft und ggf. bescheinigt werden. Wenn dann noch die fehlende Herstellerfreigabe das eigentliche Problem darstellt werden ich einen großen Haufen darauf machen
Denn wenn ALLES passt und vor allem sicher ist, funktioniert und sogar noch Vorteile bringt, weiß ich nicht warum eine fehlende Bezeichnung das noch versauen sollte...
Wegen dem Nachrüstsatz gucke ich die Tage noch nach, hab den link grade verloren Aber der Heller-Satz ist natürlich wie zu erwarten, überteuert...