An die Schweizer Forumskollegen: weiß jemand, welche Gebühren(Zoll, Steuer, etc.) für einen Schweizer anfallen, der ein Auto aus Deutschland kauft und in die Schweiz einführen möchte?
Vielen Dank
Falke
GT-Verkauf in die Schweiz
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Re: GT-Verkauf in die Schweiz
Hoffe das Hilft dir Weiter
Strassenmotorfahrzeuge
Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden.
Wird eine Verzollung bei einem Inlandzollamt gewünscht, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Verzollung hat während den Abfertigungszeiten zu erfolgen.
Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.
Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:
* Rechnung oder Kaufvertrag
* Fahrzeugausweis
* Identitätsnachweis
* Allfälliger Ursprungsnachweis
Zollansätze
Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue PW gleich. Sie betragen (je nach Hubraum und Stückgewicht) zwischen 12.- bis Fr. 15.-/je 100 kg brutto. Für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto.
Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird.
Automobilsteuer
Der Import von Personenautomobilen und gewissen Lieferwagen/Kleinbussen unterliegt der Automobilsteuer. Der Steuersatz beträgt 4% des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll).
Mehrwertsteuer
7,6% des Fahrzeugwertes am ersten Bestimmungsort in der Schweiz (zuzüglich Zoll und Automobilsteuer).
Dem Zollamt ist die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen.
Besondere Fälle
In folgenden Fällen erteilen die Zolldirektionen Auskunft:
* Fahrzeuge ausländischer Arbeitskräfte und Studenten
* Fahrzeuge von Zuziehenden
* Fahrzeuge von Auswanderern
* Fahrzeuge zum Stationieren eingeführt
Auszug von der Eidgenössische Zollverwaltung EZV
gruss
Elk
Strassenmotorfahrzeuge
Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden.
Wird eine Verzollung bei einem Inlandzollamt gewünscht, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Verzollung hat während den Abfertigungszeiten zu erfolgen.
Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.
Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:
* Rechnung oder Kaufvertrag
* Fahrzeugausweis
* Identitätsnachweis
* Allfälliger Ursprungsnachweis
Zollansätze
Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue PW gleich. Sie betragen (je nach Hubraum und Stückgewicht) zwischen 12.- bis Fr. 15.-/je 100 kg brutto. Für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto.
Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird.
Automobilsteuer
Der Import von Personenautomobilen und gewissen Lieferwagen/Kleinbussen unterliegt der Automobilsteuer. Der Steuersatz beträgt 4% des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll).
Mehrwertsteuer
7,6% des Fahrzeugwertes am ersten Bestimmungsort in der Schweiz (zuzüglich Zoll und Automobilsteuer).
Dem Zollamt ist die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen.
Besondere Fälle
In folgenden Fällen erteilen die Zolldirektionen Auskunft:
* Fahrzeuge ausländischer Arbeitskräfte und Studenten
* Fahrzeuge von Zuziehenden
* Fahrzeuge von Auswanderern
* Fahrzeuge zum Stationieren eingeführt
Auszug von der Eidgenössische Zollverwaltung EZV
gruss
Elk
Re: GT-Verkauf in die Schweiz
Danke Dir für die ausführliche Antwort. Habe nämlich einen Interessenten aus der Schweiz.
Falke
Falke