Hier ein Artikel gefunden auf n-tv.de mit Quelle dpa und Autobild.de:
Recht & Verkehr
Donnerstag, 04. Juni 2009
Strafbares Drängeln
Im Zweifel Nötigung
Wenn Autofahrer dicht auffahren oder andere behindern, dann kann das eine Straftat sein - es kann sich aber auch nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Auf diesen Unterschied macht die Hamburg erscheinende Zeitschrift "Auto Bild" unter Berufung auf verschiedene Gerichtsurteile aufmerksam.
Das Strafmaß für Drängeln ist umstritten. Kommt es nur zu einem kurzen Auffahren, dann handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Wird lange und ganz dicht aufgefahren, dann ist die Handlung kriminell.So gilt es als Nötigung und damit Straftat, wenn der Hintermann auf der Autobahn über einen Kilometer zu Tempo 40 gezwungen wird. Umgekehrt ist Drängeln nicht als kriminell einzuschätzen, wenn auf einer Strecke von 170 Metern bis auf fünf Meter an den Vordermann herangefahren wird. Ebenfalls nicht als Straftat haben es Gerichte demnach eingestuft, wenn die Drängelei nur über eine kurze Zeit von etwa zwölf Sekunden erfolgt. Wird ein Abstand jedoch vom Drängler auf weniger als einen Meter verkürzt, dann gilt dies als kriminell, da der Vordermann dadurch intensiv bedroht wird.
dpa
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mfg
Falko
Drängeln auf der Autobahn
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