Auto Anmeldung ohne Papiere?

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bkroot
Beiträge: 203
Registriert: 30 Jul 2016, 20:38

Auto Anmeldung ohne Papiere?

Beitrag von bkroot »

Hallo,

ich fahre momentan einen Stealth SL..
Habe heute auf eBay einen 3000GT TT RHD erworben, noch mit englischen Kennzeichen der gut 2 Jahre in einer deutschen Werkstatt stand.
Dieser hat keine V5 Papiere - wie soll dann die Anmeldung erfolgen?
Ist es überhaupt möglich?

Das Fahrzeug hat derweil keinen Motor drin, den würde ich erwerben wenn ich meinen stealth verkaufen sollte.

Zeitdruck habe ich keinen, doch ich frage mich ob ein Kaufvertrag reicht um ein Fahrzeug anzumelden?
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YiN
Beiträge: 51
Registriert: 20 Mai 2011, 00:06
Wohnort: Fürth

Re: Auto Anmeldung ohne Papiere?

Beitrag von YiN »

Hi,

das könnte schwierig werden, da für die Vollabnahme das V5 mit Export Beleg benötigt wird.
Du könntest anhand der Fahrgestellnummer schauen ob man das V5 aus UK anfordern kann, alternativ beim TÜV anfragen ob ein Vergleichsgutachten oder Datenblatt von einem anderen RHD GT ausreichen würde.

Gruß
Sini
bkroot
Beiträge: 203
Registriert: 30 Jul 2016, 20:38

Re: Auto Anmeldung ohne Papiere?

Beitrag von bkroot »

Hallo,

wo wird es denn in UK angefordert?
Tut mir leid, hatte noch nie mit solcher Situation zu tun gehabt - blicke da nicht durch.

Für mich steht damit die Entscheidung:
Ist er anmeldefähig, würde ich den SL verkaufen und den schwarzen aufbauen.
Kann ich ihn nicht anmelden, wird dieser geschlachtet und damit teils der SL aufgebessert (Active Aero, Bremsen usw usw).
Ich würde den natürlich lieber aufbauen - AWD, AWS usw usw.
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YiN
Beiträge: 51
Registriert: 20 Mai 2011, 00:06
Wohnort: Fürth

Re: Auto Anmeldung ohne Papiere?

Beitrag von YiN »

Hi

hier mal einen Link wo man ein Formular ausfüllen kann oder einen Anruf direkt in UK. Anforderung soll 25 Pfund kosten.

https://www.gov.uk/vehicle-log-book

Ich hoffe das hilft evtl.

Gruß
Sini
mitsublue
Beiträge: 3508
Registriert: 01 Mär 2003, 14:19
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Auto - Anmeldung ohne Papiere?

Beitrag von mitsublue »

Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
• Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
• Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
• Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
• Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes).
Ggf. Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
• Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
• Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
• Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung

Um ein im Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
• Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC-Papiere / Datenbestätigung / TÜV Gutachten nach §21 StVZO
• Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU - pflichtige Fahrzeuge

Um ein im Ausland erworbenes Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief/ohne Zulassungsbescheinigung Teil II für den Verkehr zuzulassen,
müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:

• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
• Ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung, ggf. das von YiN oben gepostete „vehicle log book“ (V5C)
• Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO
bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
• Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge

Ein stillgelegtes Fahrzeug muss ggf. auch zur Fahrgestellnummerkontrolle bei der Zulassungstelle vorgeführt werden.

Für Fahrten zur Prüfstelle (TÜV, Dekra u. Co) bzw. Zulassungsstelle:
§ 10 Absatz 4 der FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Diese „vorläüfige Zulassung“ gilt üblicherweise für 5 Tage.
Wichtig ist, dass Autofahrer, die mit ungestempelten Kennzeichen fahren, den kürzesten und den direkten Weg für die jeweilige Strecke zur Behörde oder Werkstatt nehmen, denn alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind verboten. Was "direkt" in diesem Zusammenhang bedeutet wurde ebenfalls definiert: Die Fahrten dürfen nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk führen.


:-k Ja, da wiehert der Amtsschimmel #-o :-(
bkroot
Beiträge: 203
Registriert: 30 Jul 2016, 20:38

Re: Auto Anmeldung ohne Papiere?

Beitrag von bkroot »

Oh je..

Zum Glück fand der Verkäufer die Papiere angeblich wieder. Am Wochenende wird das Fahrzeug abgeholt, bin schon mehr als gespannt!..
Da muss ich nur noch meinen günstig verscherbeln und den kleinen aufbauen.

Da bewahrheitet sich wieder was:
Jeder den man frägt sagt es sei über Umwege möglich, doch wie traurig wäre es am Ende ein Fahrzeug da stehen zu haben aber es aufgrund der Fehlgeschlagenen Anmeldung nicht fahren zu können ..
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